Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB 2025)

Ferienwohnung am Taunus in Butzbach

Gerhart-Hauptmann-Str. 30 – 35510 Butzbach


Überblick (es gilt die anschließende ausführliche Fassung!)

 

1.  Buchung

  • Buchungsanfragen immer schriftlich (per Mail bzw. per Buchungsformular)
  • Angebote sind unverbindlich – Zeitraum wird noch nicht reserviert
  • Anzahlung in Höhe von mindestens 100 Euro oder 30 % der Gesamtsumme bei der Buchung 
    -> erst nach Rücksprache, da der Zeitraum inzwischen schon belegt sein könnte
  • Restbetrag ist bis 2 Wochen vor der Anreise zu überweisen
  • Bei kurzfristigen Buchungen (Anreise weniger als 2 Wochen): Gesamtpreis bei der Buchung fällig
  • Reservierung ist erst mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung verbindlich
  • Stornierung des Gastes: 
    Bis 2 Wochen vor Anreise verfällt die Anzahlung, danach 90 % der Gesamtsumme.
  • Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- und einer Haftpflichtversicherung.
  • Mindestmietdauer: 3 Nächte / weniger als 3 Nächte auf Anfrage und gegen Aufpreis
  • Hunde sind herzlich willkommen ohne Zusatzkosten
  • Nur die bei der Buchung angegebenen Gäste und Haustiere sind zugelassen – weitere Gäste und Haustiere müssen vor der Anreise angefragt werden (weitere Kosten können entstehen)
    -> Welpen (Hunde unter 9 Monate) müssen gesondert angefragt werden


2.  An- und Abreise

  • Check-in: ab 16.00 Uhr
  • Check-out: bis 11.00 Uhr
  • Schlüsselübergabe mit Schlüsselsafe bzw. persönlich nach Absprache
  • Wohnung ist besenrein zu verlassen, Küche sauber, Kühlschrank leer
  • Mängel und Schäden sind unverzüglich zu melden
  • Gäste haften für die von ihnen verursachen Schäden


3.  Wlan

  • Wlan wird kostenfrei ausschließlich für die angemeldeten Gäste angeboten
  • Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck.
  • Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden


4.  Hausordnung

  • Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr
  • Rauchverbot 
    Bei Zuwiderhandlungen ist eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 200,00 Euro fällig. Rauchen ist nur im Garten erlaubt, dabei sind die Eingangstür und die Fenster geschlossen zu halten.
  • In der Küche steht ein Waschtrockner zur kostenlosen Nutzung. Nasse Wäsche darf nicht in der Wohnung aufgehängt werden.
  • Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

5.  Hausordnung für Hundebesitzer

        Wir lieben unsere Hunde auch, aber es gibt Dinge nur für Menschen und andere sind nur für die Hunde:

  • z.B. Dusche, Tisch, Stühle, Geschirr usw. sind nur für die Zweibeiner, für die Hunde gibt es extra Handtücher und Näpfe.
  • Das Bett ist für Herrchen und Frauchen reserviert. Wenn ihr Hund es aber gewohnt ist, bei Ihnen im Bett zu schlafen, bitte nur mit eigener Bettwäsche. Unsere Bettwäsche ist für Hunde tabu!
  • Liegt Ihr Hund gerne bei Ihnen auf dem Sofa, stelle ich eine Hundedecke zur Verfügung, worauf ihr Liebling liegen kann. Bitte nachfragen.
    Andere in der Wohnung befindliche Decken sind nicht für Hunde.
  • Hunde dürfen gerne in den Vorgarten. Bitte beachten Sie aber: Dieser ist nicht ausbruchsicher eingezäunt, daher sollten sie Ihren Hund beaufsichtigen. Außerdem gehen viele Spaziergänger und andere Hundebesitzer am Garten vorbei, die nicht belästigt werden möchten.
  • „Große Geschäfte“ bitte entfernen (im Beutelchen zum Restmüll).
  • Wenn Ihr Hund buddeln muss, dann bitte nur außerhalb des Grundstücks.
  • Sie als Tierhalter haften für alle, durch Ihr Tier am Mietobjekt, dessen Einrichtung und Umgebung, entstandenen Schäden und Verunreinigungen. Wir setzen voraus, dass Schäden, die durch Haustiere der Mieter entstanden sind, vom Mieter zu begleichen sind. Hierfür ist eine Hundehaftpflicht sehr hilfreich.



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ferienwohnung am Taunus in Butzbach

 

§ 1 Geltung der AGB

(1)   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von

(2)   Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3)   Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(4)   Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.


§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

(1)   Buchungswünsche richten Sie bitte immer schriftlich an fewo-am-taunus@gmx.de oder über die Homepage
www.fewo-am-taunus.de bzw. über die Buchungsanfrage bei www.hundeurlaub.de/objekt/11373.

(2)   Können wir Ihnen die Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns ein schriftliches unverbindliches Angebot.

(3)   Wenn Sie die Ferienwohnung mieten möchten, sagen Sie bitte Bescheid, erst dann wird der Zeitraum vorläufig reserviert und erst dann kann die Anzahlung geleistet werden.

(4)   Sollte eine Anzahlung nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Angebots eingehen, verliert das Angebot seine Gültigkeit. Erst nach dem Eingang der Anzahlung (§3) erhalten Sie die verbindliche Buchungsbestätigung.

(5)   Wir behalten uns vor, eine Kaution zu verlangen.

(6)   Die Mindestmietdauer beträgt 3 Nächte. Übernachtungen für weniger als 3 Nächte sind auf Anfrage und gegebenenfalls gegen einen Aufpreis möglich.

(7)   Für zusätzliche Gäste wird mindestens die Mindestmietdauer berechnet, auch wenn sie nur 1 Tag bleiben.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1)   Eine Anzahlung in Höhe von mindestens 100 Euro oder 30 % des Gesamtpreises ist bei Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist bis 2 Wochen vor der Anreise auf unser Konto zu überweisen.  Bei nicht pünktlicher Zahlung des Restbetrags kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt beim Vermieter. Bei kurzfristigen Buchungsanfragen (Anreise weniger als 2 Wochen) ist der Gesamtpreis sofort fällig.

(2)   In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) und die Endreinigung enthalten.

(3)   Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung.

(4)   Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben.

 

§ 4 An- und Abreise

(1)   Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns Ihre voraussichtliche Ankunftszeit unbedingt mindestens 1-2 Tage vor der Anreise mit. 

(2)   Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Absprache oder durch die Nutzung unseres Schlüsselsafes. Der Code wird kurz vor der Anreise bekannt gegeben.

(3)   Am Abreistag ist die Wohnung bis 11.00 Uhr bzw. nach Absprache freizumachen.

(4)   Die Wohnung ist besenrein und ordentlich zu hinterlassen. Die Küche muss sauber und der Kühlschrank ausgeräumt sein.

 

§ 5 Ferienwohnung

(1)   Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(2)   Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere der Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

 

§ 6 Haustiere

(1)   Da wir selbst Hundebesitzer sind, freuen wir uns über 4-pfotige Gäste. Auch wenn wir für Haustiere keinen Aufpreis verlangen, müssen diese jedoch vor der Anreise angemeldet werden. Dazu gehört die genaue Anzahl der Hunde und deren Größe/Gewicht.

(2)   Welpen (Hunde, die jünger als 9 Monate sind) müssen extra angefragt werden. Wir behalten uns vor, eine Kaution zu verlangen.

(3)   Die Hausordnung für Hunde ist zu beachten (§12).

 

§ 7 Aufenthalt

(1)   Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen (und Haustieren) benutzt werden und nur in der zulässigen Maximalbelegung (3 Erwachsene und 2 Kinder – im Ausnahmefall evtl. auch 5 Erwachsene). Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Sollte die Maximalbelegung überschritten werden, müssen die zusätzlichen Personen die Ferienwohnung verlassen. Der Vermieter hat zudem in beiden Fällen das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

(2)   Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

(3)   Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnung am Taunus einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung der Anzahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

 

§ 8 Reiserücktritt/Stornierung

(1)   Eine gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit ist nicht vorgesehen, dennoch gewähren wir die unter (2)-(4) angegebenen Stornomöglichkeiten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

(2)   Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.

(3)   Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

-         Bis zu 2 Wochen vor der Anreise: Entschädigung in Höhe der Anzahlung

-         Ab 2 Wochen vor der Anreise und bei Nichterscheinen: 90 % des Gesamtbetrages

(4)   Sollte der gesamte Zeitraum wieder vermietet werden, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro an. Sollte nur ein Teil des Zeitraums vermietet werden, wird die Differenz einbehalten.


§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

(1)   Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber, Wasserschaden u.ä.) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

(2)   Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen,

-         wenn der Mieter andere Bewohner und Nachbarn trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist,

-         bei Missachtung des Rauchverbots

-         bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung und Überbelegung


§10 Haftung des Vermieters

(1)   Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts.

(2)   Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

(3)   Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen (§701 BGB).

 

§11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

§11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der

Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

§11.2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Dies gilt insbesondere für:

Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw.

deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.


§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1)   Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2)   Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

(3)   Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in der Ferienwohnung ist erlaubt, solange dies mit dem Vermieter abgesprochen ist und folgende Regeln beachtet werden:
- Dusche, Tisch, Stühle, Geschirr usw. sind nur für die Zweibeiner.
- Wenn ihr Hund bei Ihnen im Bett schläft, muss eigene Bettwäsche mitgebracht werden. 
 Unsere Bettwäsche ist für Hunde tabu!
- Liegt Ihr Hund gerne auf dem Sofa, stelle ich eine extra Hundedecke zur Verfügung. 
  Andere in der Wohnung befindliche Decken dürfen nicht für Hunde genutzt werden.
- Hunde dürfen nur unter Aufsicht in den Garten. Dieser ist nicht ausbruchsicher eingezäunt. 
- „Große Geschäfte“ im Garten bitte entfernen (im Beutelchen zum Restmüll). 
- Wenn Ihr Hund buddeln muss, dann bitte nur außerhalb des Grundstücks.
- Sie als Tierhalter haften für alle, durch Ihr Tier am Mietobjekt, dessen Einrichtung und Umgebung, entstandenen Schäden und Verunreinigungen. Wir setzen voraus, dass Schäden, die durch Haustiere der Mieter entstanden sind, vom Mieter zu begleichen sind. Hierfür ist eine Hundehaftpflicht sehr hilfreich.

(4)   In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 Euro in Rechnung stellen. Rauchen ist nur im Garten erlaubt und dort so weit eingeschränkt, dass ein Dauerqualmen nicht gestattet ist. Die Außentür und die Fenster sind dabei geschlossen zu halten, damit kein Rauch in die Wohnung ziehen kann.

(5)   In der Küche steht ein Waschtrockner. Ein Wäscheständer ist im Schlafzimmerschrank, nasse Wäsche darf nicht in der Wohnung aufgehängt werden – nur im Garten. Ansonsten steht der Trockner (in der Waschmaschine integriert) zur Verfügung.

(6)   Abfälle, Asche, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches dürfen nicht in das Spül- oder Waschbecken, Toilette oder Dusche hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

(7)   Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(8)   Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im

Verzug. Dies gilt auch für den Fall, dass die Wohnung unzureichend gelüftet wird. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

 

§13 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

 

§14. Verjährung

Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§199 Abs.1 BGB)


§ 15. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters.

 

§16. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.